Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

Rast Existenzgründung & Personalvermittlung

 

 

1. ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG

vermittelt im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung auf den Grundlagen des Arbeitsförderungsgesetzes, des

Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Arbeitsuchende nach Maßgabe

der vom Auftraggeber mitgeteilten Stellenbeschreibung bzw. der vorgegebenen Anforderungsprofile. Hierbei

gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG

UND PERSONALVERMITTLUNG

 

2. Die Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung durch ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND

PERSONALVERMITTLUNG liegt vor.

 

3. Mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem bzw. mehreren von

der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG vermittelten

Arbeitsuchenden ist die Tätigkeit von ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND

PERSONALVERMITTLUNG erfolgreich abgeschlossen. Damit entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.

Wir verrechnen unsere Leistungen mit dem Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur oder der ARGE.

Falls der Arbeitnehmer kein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein besitzt, kann dieser unsere Leistungen

auch Privat in Anspruch nehmen.

Falls der Arbeitgeber von uns besonderes Fachpersonal wünscht, welches nicht durch den Vermittlungsgutschein

gedeckt werden kann, kann auch dieses, nach schriftlicher Absprache, mit einer Honorarleistung vereinbart

werden.

 

4. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND

PERSONALVERMITTLUNG unverzüglich nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sämtliche ihm

überlassenen Bewerbungsunterlagen nicht zum Zuge gekommener Mitbewerber zurückzusenden. Dies gilt auch,

wenn sich der Auftraggeber für keinen der angebotenen Bewerber entscheidet und umgekehrt. Ansonsten wird

hinsichtlich der überlassenen Bewerbungsunterlagen Geheimhaltung vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht

berechtigt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten von ihrem Inhalt Kenntnis zu verschaffen.

 

5. ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG haftet nicht für den Erfolg

ihrer Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Sie kann ihre Vermittlungstätigkeit jederzeit

ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. Die ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND

PERSONALVERMITTLUNG haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines

Arbeitsverhältnisses oder für von einem Bewerber verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen

oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei

Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

6. Mündliche Nebenabreden bzw. nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

 

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird

hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der

ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der

ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Braunschweig

Braunschweig, 15.01.2010