Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Rast Existenzgründung & Personalvermittlung
1. ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG
vermittelt im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung auf den Grundlagen des Arbeitsförderungsgesetzes, des
Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Arbeitsuchende nach Maßgabe
der vom Auftraggeber mitgeteilten Stellenbeschreibung bzw. der vorgegebenen Anforderungsprofile. Hierbei
gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG
UND PERSONALVERMITTLUNG
2. Die Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung durch ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND
PERSONALVERMITTLUNG liegt vor.
3. Mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem bzw. mehreren von
der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG vermittelten
Arbeitsuchenden ist die Tätigkeit von ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND
PERSONALVERMITTLUNG erfolgreich abgeschlossen. Damit entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.
Wir verrechnen unsere Leistungen mit dem Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur oder der ARGE.
Falls der Arbeitnehmer kein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein besitzt, kann dieser unsere Leistungen
auch Privat in Anspruch nehmen.
Falls der Arbeitgeber von uns besonderes Fachpersonal wünscht, welches nicht durch den Vermittlungsgutschein
gedeckt werden kann, kann auch dieses, nach schriftlicher Absprache, mit einer Honorarleistung vereinbart
werden.
4. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND
PERSONALVERMITTLUNG unverzüglich nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sämtliche ihm
überlassenen Bewerbungsunterlagen nicht zum Zuge gekommener Mitbewerber zurückzusenden. Dies gilt auch,
wenn sich der Auftraggeber für keinen der angebotenen Bewerber entscheidet und umgekehrt. Ansonsten wird
hinsichtlich der überlassenen Bewerbungsunterlagen Geheimhaltung vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, diese Unterlagen an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten von ihrem Inhalt Kenntnis zu verschaffen.
5. ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND PERSONALVERMITTLUNG haftet nicht für den Erfolg
ihrer Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Sie kann ihre Vermittlungstätigkeit jederzeit
ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. Die ERKAN RAST EXISTENZGRÜNDUNG UND
PERSONALVERMITTLUNG haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines
Arbeitsverhältnisses oder für von einem Bewerber verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen
oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei
Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
6. Mündliche Nebenabreden bzw. nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird
hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der
ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung zu ersetzen, mit der der wirtschaftliche Zweck der
ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Braunschweig
Braunschweig, 15.01.2010
